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Aktuelles: Was gibt es Neues?

Höhe des Säumniszuschlags ist verfassungskonform

Jan. 05. 2024


Höhe des Säumniszuschlags ist verfassungskonform
Nicht nur in Anbetracht der allseits gestiegenen Lebenshaltungskosten liegt das Thema „weniger Geld ausgeben“ ganz weit vorn bei den guten Vorsätzen des Jahres. Allerdings sollte man hier nicht unbedingt bei seinen Steuerschulden anfangen, denn wer die nicht pünktlich begleicht, muss mit Säumniszuschlägen i. H. v. 1 Prozent monatlich rechnen. Macht nach Adam Riese 12 Prozent im Jahr - und das ist nun wirklich kein Schnäppchen. Lange Zeit war umstritten, ob die Höhe des Säumniszuschlags angemessen und verfassungskonform ist. Jetzt folgte die Bestätigung der Bundesfinanzrichter.


Urlaub auf Krankenschein
Im Dezember 2023 belief sich der Krankenstand innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung laut Statista auf 8,92 Prozent. Für das gesamte Jahr 2023 lag der Durchschnittswert bei rund 6,76 Prozent und somit auf dem höchsten Stand der letzten Jahrzehnte. Für Arbeitgeber sind diese Zahlen allein schon wegen des ohnehin bestehenden Fachkräftemangels bitter – umso mehr, wenn an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit leise Zweifel bestehen. Bislang reichte dem Arbeitsgericht in den meisten Fällen jedoch die Vorlage einer AU-Bescheinigung als Nachweis aus – doch nun stellte sich das Bundesarbeitsgericht in einem konkreten Fall auf die Seite der Arbeitgeber.


Finanzielle Entlastung durch höhere Umzugskostenpauschalen
Mehr als 8 Millionen Menschen ziehen deutschlandweit jedes Jahr um – so eine Studie der Deutschen Post aus dem Jahr 2021. Die Gründe hierfür mögen vielfältig sein, beispielsweise um damit den täglichen Fahrtweg zur Arbeitsstätte zu verkürzen oder aber sich endlich ein separates Homeoffice einrichten zu können. Ist der Umzug beruflich veranlasst, kann man sogar das Finanzamt an den Kosten beteiligen.  Denn steuerlich abziehbar sind sowohl die tatsächlichen Kosten wie z. B. für das Umzugsunternehmen als auch pauschale Beträge für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Umzug anfallen. Letztere werden nunmehr zum 1. März 2024 erhöht.


Neue Checkliste zum MoPeG
Lange wurde darum gerungen, seit 1. Januar 2024 ist es nun tatsächlich in Kraft getreten - das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG). Völlig zu Recht als Jahrhundertreform bezeichnet, hat es vor allem die Vorschriften zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) grundlegend geändert. Insbesondere hat das neue Gesetz immense Auswirkungen auf die Vertragspraxis. Daher sollte jede GbR ihren Gesellschaftsvertrag dahingehend überprüfen lassen, ob Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen an die neue Gesetzeslage erforderlich sind. Eine Hilfestellung zum Auffinden verdeckter Schwachstellen bietet unsere neue Checkliste.


Nachweis einer Behinderung für Kindergeldanspruch
Für Familien mit Kindern ist die finanzielle Belastung besonders hoch. Unterstützung bietet hier das staatliche Kindergeld - allerdings ist dieses grundsätzlich auf Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs beschränkt. Danach besteht unter anderem beispielsweise dann Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind für einen Beruf ausgebildet wird (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) und wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen außerstande ist, sich selbst zu unterhalten und diese Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Dies muss natürlich gegenüber der Familienkasse auch entsprechend nachgewiesen werden. Wie das genau zu erfolgen hat, hatte das Finanzgericht Hamburg zu entscheiden.


Auf dem Prüfstand: MPU nach Alkoholdelikten
Kaum etwas ist unter Autofahrern so gefürchtet, wie die medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU. Meist ist sie die Folge eines schweren Verstoßes gegen bestehende Regeln im Straßenverkehr, wie beispielsweise ein hoher Punktestand in Flensburg, Drogenmissbrauch am Steuer oder Alkoholdelikten. Bei Letzteren kann jedoch die tatsächliche Promillezahl entscheidend sein, ob bereits eine einmalige Verfehlung so schwer wiegt, dass eine MPU angeordnet werden darf oder nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hatte hierzu in einem bedeutenden Urteil zu entscheiden.

 

Was Unternehmer 2024 wissen müssen

Jan. 03. 2024


Was Unternehmer 2024 wissen müssen
„Wenn’s alte Jahr erfolgreich war, dann freue dich auf’s neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht.“ (Albert Einstein). Einige Neuerungen und Entlastungen für 2024 hatte die Ampelregierung zwar ursprünglich im Wachstumschancengesetz vorgesehen, doch beschlossen wurde bislang nur wenig und vor allem nicht nur Positives. So müssen Unternehmer im Gastgewerbe ihre Restaurationsleistungen ab diesem Jahr wieder mit dem vollen Umsatzsteuersatz versteuern und auch mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz für Gas und Fernwärme ist Ende März endgültig Schluss. Auch für Personengesellschaften ändert sich einiges, denn seit 1. Januar 2024 gilt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG).


Was Arbeitgeber 2024 wissen müssen
Ebenso für Arbeitgeber wird es durch den zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro gestiegenen Mindestlohn etwas teurer. Zu beachten ist dabei, dass sich damit erstmalig auch automatisch die Mini-Job-Grenze erhöht und nunmehr bei 538 Euro monatlich liegt. Auch die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung steigen 2024 an. Dadurch erhöhen sich ebenfalls die steuerlich geförderten Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, sodass nunmehr jährlich bis zu 7.248 Euro steuerfrei eingezahlt werden können. Arbeitgeber, die arbeitstäglich an ihre Mitarbeiter Mahlzeiten unentgeltlich oder verbilligt abgeben, müssen darüber hinaus die angepassten Sachbezugswerte hierfür beachten.


Was Arbeitnehmer 2024 wissen müssen
Gerade nach den kostenintensiven Weihnachtsfeiertagen herrscht in vielen Portemonnaies erst einmal Ebbe. Gut zu wissen, dass noch bis Ende 2024 die Möglichkeit besteht, von seinem Arbeitgeber die steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie zu erhalten. Doch auch mit der richtigen Wahl der Steuerklassen lassen sich zu hohe monatliche Lohnsteuerabzüge vermeiden. Wer in naher Zukunft Nachwuchs plant, tut ebenfalls gut daran, beim Thema Steuerklasse noch einmal genauer hinzuschauen, denn diese spielt für die Höhe des Elterngeldes eine wichtige Rolle. Für Arbeitnehmer mit einem besonders langen Arbeitsweg kann darüber hinaus ein Lohnsteuerermäßigungsantrag sinnvoll sein.


Was 2024 für alle Steuerpflichtigen wichtig ist
Auch wenn sich die allgemeine Inflationsrate im Vergleich zum letzten Jahr wieder etwas normalisiert hat, sind die Lebenshaltungskosten gefühlt immer noch auf Rekordniveau. Gut, dass es 2024 wenigstens eine kleine steuerliche Entlastung in Form von gestiegenem Grundfreibetrag, Einkommensteuertarif und Unterhaltshöchstbetrag gibt. Ebenfalls erhöht haben sich die Kinderfreibeträge und beim Solidaritätszuschlag hält der Staat erst ab einer jährlichen Einkommensteuer von 18.131 Euro die Hand auf. Gute Nachrichten auch in Sachen Dezember-Soforthilfe 2022, denn diese wurde rückwirkend für steuerfrei erklärt. Dagegen müssen Neurentner des Jahres 2024 ganze 84 Prozent ihrer Alterseinkünfte versteuern.

 

Hochbegabt, aber nicht außergewöhnlich: Privatschule ist Privatvergnügen

Okt. 06. 2023


Hochbegabt, aber nicht außergewöhnlich: Privatschule ist Privatvergnügen
Die Sommerferien sind allerorts vorüber und in den Schulen und Universitäten hat mit dem neuen Schul- bzw. Studienjahr wieder ein fleißiges Treiben begonnen. Während manche enorm viel Zeit und Nerven in das Lernen investieren müssen, gibt es einige, denen der Lehrstoff förmlich zufliegt. Das erleichtert zwar einiges hinsichtlich der persönlichen Zeitplanung. Wer sich oder sein Kind jedoch tatsächlich hochbegabt nennen darf, benötigt möglichst frühzeitig eine entsprechend individuelle Förderung, wie sie beispielsweise Privatschulen leisten können. Doch kann man diese zusätzlichen Kosten auch steuerlich geltend machen?


Gewinnerzielungsabsicht trotz Verlusten: Gesamtkonzept entscheidet
Trotz Tatendrang und grundsätzlich rundem Unternehmenskonzept läuft die erste Zeit nach einer Unternehmensgründung im Allgemeinen erst einmal schleppend an. Statt üppiger Gewinne steht am Monatsende so möglicherweise ein dickes Minus, was nicht nur die Stimmung, sondern vor allem die Liquidität belastet. Hilfreich wäre dann, wenn sich diese Verluste irgendwie steuermindernd auswirken würden. Doch das Finanzamt wittert hier oftmals erst einmal Liebhaberei, also eher ein persönliches Hobby statt Gewinnerzielungsabsicht, und legt für eine steuerliche Berücksichtigung sehr enge Maßstäbe an.


Statusfeststellungsverfahren: Freie Fitnesstrainer oft abhängig beschäftigt
Das Thema Statusfeststellung ist nach wie vor ein Dauerbrenner in den Prüfungen der Sozialversicherungsträger. Denn ob ein vermeintlich freier Mitarbeiter von der Behörde tatsächlich als ein auf selbständiger Basis Tätiger oder doch als abhängig Beschäftigter eingeordnet wird, hat vor allem für den Arbeitgeber erhebliche finanzielle Folgen, die regelmäßig erst Jahre später im Rahmen einer Betriebsprüfung in geballter Form aufbrechen. Problematisch ist das beispielsweise bei Fitnessstudios. Hier arbeiten die Trainer oft nicht als Angestellte, sondern sind als freie Mitarbeiter auf selbständiger Basis tätig. Das Bayerische Landessozialgerichts sah das in einem aktuellen Urteil jedoch anders.


Höchstbeiträge in der freiwilligen GKV trotz Nachreichens des Steuerbescheides
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird in die Bereiche Pflichtversicherung, Familienversicherung und freiwillige Versicherung untergliedert. Bei letzterer schuldet allein der Versicherte die Beiträge gegenüber seiner Krankenkasse. In welcher Höhe diese festgesetzt werden hängt, wie auch im Bereich der Pflichtversicherung, von der Höhe der Einnahmen ab und die müssen natürlich entsprechend nachgewiesen werden. Regelmäßig erfolgt der Nachweis mittels Einkommensteuerbescheid. Wird dieser jedoch nicht rechtzeitig vorgelegt, bedeutet das für den Versicherten zunächst einmal Höchstbeiträge, die im Zweifel auch später nicht mehr korrigierbar sind.


Zurückgezahlte Erstattungszinsen können zu negativen Einkünften führen
Wenn der Steuerbescheid ein Guthaben und obendrauf noch Erstattungszinsen ausweist, ist die Freude verständlicherweise groß. Doch manchmal müssen eigentlich bestandskräftige Steuerbescheide im Nachgang doch noch einmal geändert werden - sei es, dass Finanzamt oder Steuerpflichtiger einen Fehler gemacht haben oder, dass bestimmte Einkünfte noch nicht feststanden und nun nachträglich im Bescheid berücksichtigt werden. Schnell kann so aus einer ursprünglichen Erstattung eine Nachzahlung werden und auch Erstattungszinsen müssen zurückgezahlt werden. Inwieweit es sich dabei um negative Einkünfte aus Kapitalvermögen oder um steuerlich unbeachtliche Nachzahlungszinsen handelt, lesen Sie hier.


Keine Verschlechterung eines Arbeitszeugnisses wegen Streits über dessen Inhalt
Mit der Eigen- und der Fremdwahrnehmung ist es so eine Sache. Und so fällt manchmal das Resümee bezüglich der eigenen Arbeitsleistung etwas anders aus, als das des Arbeitgebers, besonders, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Das nachfolgende Arbeitszeugnis muss dennoch wohlwollend formuliert sein, auch wenn eine enthaltene Dankesklausel nicht verpflichtend ist. In jedem Falle aber verbietet sich eine nachträgliche Verschlechterung des Zeugnisses allein aus dem Grund, dass es Streitigkeiten über den Zeugnisinhalt gibt, entschied das Bundesarbeitsgericht.


Schlegel & Loll – DER Talk.
Podcasts gibt es viele, wenn es dabei aber auch noch kompakt, witzig und lehrreich zugehen soll, sieht so mancher Stern am Podcast-Himmel mitunter recht schnell recht blass aus. In unserm neuen Podcast Schlegel & Loll – DER TALK. wollen wir Sie nicht nur 15 Minuten lang über das Neueste aus den Bereichen Steuer- und Arbeitsrecht informieren, sondern Sie auch unterhalten - kurzweilig und mit einer extra Prise Humor. Die kostenfreien Episoden bieten praxisnahe Einblicke und Tipps, die im Unternehmeralltag weiterhelfen – hören Sie doch gleich selbst einmal in die ersten beiden Folgen rein und empfehlen Sie den Podcast gern weiter an Ihre Kollegen, Freunde und Bekannten.

 

Sommerfest im Sommerloch - 110-Euro-Freigrenze gilt weiterhin für Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

Sep. 04. 2023


Sommerfest im Sommerloch - 110-Euro-Freigrenze gilt weiterhin für Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
„Man soll die Feste feiern, wie sie fallen“ – ganz im Sinne dieses Sprichworts wurde die Sommer- und Ferienzeit genutzt, um mit der Familie und Freunden zusammen ein paar fröhliche Stunden zu verleben. Aber auch in den Unternehmen wird das Feiern nach Corona wieder großgeschrieben, denn Betriebsfeiern unterstützen die Teambildung und wirken sich positiv auf das Betriebsklima aus. Besonders beliebt sind Sommerfeste, gemeinsame Ausflüge oder sogar eine mehrtägige Reise. Für Arbeitgeber stellt sich dabei immer wieder die Frage, was bei der Planung und Ausrichtung steuerlich zu beachten ist. Ertragsteuerlich hat sich zwar nichts geändert, doch hinsichtlich der Umsatzsteuer hat der Bundesfinanzhof nach mehr als sieben Jahren nunmehr für Klarheit gesorgt.


Kein Ausschluss von Sozialversicherungspflicht durch Vertragsbeziehung mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaft
Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen in der Regel nicht der Sozialversicherungspflicht. Doch keine Regel ohne Ausnahme, denn letztlich entscheiden immer die jeweiligen konkreten und tatsächlichen Umstände der Tätigkeit in einer Gesamtabwägung, ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt. So kann die Sozialversicherungspflicht nicht einfach durch die Vertragsbeziehung mit einer Ein-Personen-Kapitalgesellschaft ausgeschlossen werden, wenn Verträge nur zwischen dem Auftraggeber und einer Kapitalgesellschaft bestehen, deren alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter die natürliche Person ist, die dann die vereinbarten Dienstleistungen alleine erbringt. Gleich in drei ähnlich gelagerten Verfahren entschied das Bundessozialgericht, dass der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer der Sozialversicherungspflicht unterliegt.


Dienstreisen mit dem Fahrrad - Was ist steuerlich abziehbar?
PKW, Bahn oder Flugzeug sind zwar die am häufigsten genutzten Verkehrsmittel bei Dienstreisen. Doch auch Fahrräder werden für dienstliche Besorgungen genutzt. Als Werbungskosten sind grundsätzlich die tatsächlich entstehenden Aufwendungen abziehbar. Alternativ kann der Arbeitgeber diese Aufwendungen steuerfrei erstatten. Aus Vereinfachungsgründen können anstelle der tatsächlichen Aufwendungen die Fahrtkosten in Höhe der pauschalen Kilometersätze angesetzt werden, wie sie im Bundesreisekostengesetz für das jeweils benutzte Beförderungsmittel vorgesehen sind. Hier gibt es allerdings nur eine Pauschalen für Kraftwagen, wie PKW, und eine für andere motorbetriebene Fahrzeuge. Für Dienstreisen mit einem privaten Fahrrad können daher nur die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. Doch für E-Bikes, die verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug gelten, und für E-Roller sind pauschale Kilometersätze ansetzbar.


Neues von der SOKA-BAU - sind Tiny Houses Bauwerke?
Die Urlaubssaison ist in vollem Gange und die Campingplätze sind gut besucht. Urlauber sind dabei nicht nur mit ihrem Wohnwagen auf dem Weg zum auserwählten Urlaubsort unterwegs. Auch mobile Tiny Houses werden von A nach B bewegt und benötigen dafür eine Straßenverkehrszulassung. Doch was sind eigentlich mobile Tiny Houses: Bauwerke oder Landfahrzeuge? Diese Frage interessiert vor allem die Hersteller der mobilen Tiny Houses, denn wenn es sich um Bauwerke handelt, würden sie als Bauleistende dem Verfahrenstarifvertrag des Baugewerbes unterliegen. Hier gab das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) kürzlich Entwarnung: Mobile Tiny Houses sind Landfahrzeuge und keine Bauten bzw. Bauwerke. Sie haben mehr Gemeinsamkeiten mit Wohnwagen als mit Wohncontainern. Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen, denn das LAG hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.


Alles hat ein Ende, nur die Wurst hat zwei:  Zum Mitnehmen oder Hier-Essen?
Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt seit dem 1. Juli 2020 der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Für Getränke sind aber weiterhin 19 Prozent Umsatzsteuer zu berechnen. Die 7 Prozent entlasten nicht nur die Gastronomen, sondern vereinfachen auch das Abkassieren, denn die Frage: „Zum Mitnehmen oder Hier Essen“ ist damit entbehrlich. Nach mehrmaliger Verlängerung droht nun zum 1. Januar 2024 für Speisen vor Ort die Rückkehr zum Regelsteuersatz von 19 Prozent. Betroffen wären nicht nur Speisen im Restaurant. Auch die Umsätze eines Grillstands in einem Biergarten sind betroffen, zumindest, wenn der Inhaber des Grillstands aufgrund des Pachtvertrags mit dem Betreiber des Biergartens berechtigt ist, seinen Kunden die Infrastruktur des Biergartens zum Speisenverzehr zur Verfügung zu stellen. Mehr noch: Bereits die Bereitstellung und Rücknahme von Mehrweggeschirr und Mehrwegbesteck sowie dessen Reinigung kann ausreichen, um den Regelsteuersatz zur Anwendung zu bringen. So bleibt nur zu hoffen, dass die Steuersatzermäßigung über den 31. Dezember 2023 hinaus möglichst unbefristet verlängert wird.


Schwimmen im Rhein während der Firmenfeier ist wegen der potenziellen Eigen- und Fremdgefährdung eine Pflichtverletzung
So verlockend an heißen Sommertagen der Sprung ins kühle Nass auch sein mag, so folgenschwer kann er sein. In erster Linie denkt man dabei natürlich an die gesundheitlichen Folgen, denn große Temperaturunterschiede sind Stress für den Körper und unerwartet starke Strömungen können selbst geübte Schwimmer in Bedrängnis bringen. Für eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses reichte allerdings die Schwimmeinlage eines Arbeitnehmers im Rhein während einer Betriebsfeier auf einem Partyschiff nicht aus. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigte zwar die arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, da der Arbeitnehmer damit nicht nur sich selbst potenziell in Lebensgefahr begeben, sondern auch mögliche Helfer gefährdet habe. Die Kündigung scheiterte jedoch an einer fehlenden, aber für das LAG unentbehrlichen, vorherigen Abmahnung.